Neue Geschwindigkeitsregelung in Jarmen

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Laut einer Verkehrsschau, die vom Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgeführt wurde, wurde festgestellt, dass im Bereich der Demminer Straße und der Dr.-G.-Kohnert-Straße eine Geschwindigkeitserhöhung auf der durch das Stadtgebiet führenden Vorfahrtsstraße erforderlich ist. Die verkehrsrechtliche Anordnung für diese Maßnahme wurde durch den Landkreis erstellt. 

 

Die vorliegenden Verkehrsunfälle innerhalb der Ortslage betreffen überwiegend parkende Fahrzeuge und begründen keine außergewöhnliche Gefährdungslage, die über die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinausgehende Maßnahmen rechtfertigen würde, so der Landkreis.

 

Stattdessen wird in den besonders sensiblen Bereichen mit Schulwegen eine zielgerichtete Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt. So wird im Bereich der Regionalen Schule Jarmen (Demminer Straße) sowie in der Schillerstraße – einschließlich der Rosenstraße mit Zugang zur Grundschule – eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durch das Verkehrszeichen 274.1-30 angeordnet. Diese gilt von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 bis 17:00 Uhr.

 

Mit dieser Maßnahme soll die Verkehrssicherheit insbesondere für Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Gleichzeitig erhofft sich der Landkreis, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit in diesen Bereichen auch zu einem allgemein bewussteren Fahrverhalten im innerstädtischen Verkehr beiträgt.

 

Die Stadt Jarmen wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam begleiten und bei veränderter Gefahrenlage entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen erneut prüfen lassen.